Die Stadtgemeinde Wolfsberg und die Immobilienverwaltung Stadtgemeinde Wolfsberg KG verwalten rund 400 Wohnungen. Zusätzlich hat die Stadtgemeinde das Einweisungsrecht für ca. 1.800 Genossenschaftswohnungen. Wird eine solche Wohnung frei, informiert die jeweilige Genossenschaft die Stadtgemeinde und stellt Kontaktdaten für eine Besichtigung bereit.
Voraussetzungen für geförderte Wohnungen
Für Wohnungen, die dem Kärntner Wohnbauförderungsgesetz (K-WBFG 2017 idgF) unterliegen, gelten gesetzliche Vorgaben für die Anmietung oder den Erwerb.
Wohnungssuche
Wohnungsansuchen stellen – Persönlich im Wohnungsamt oder online unter diesem Link.
Gültigkeit des Wohnungsansuchens – 1 Jahr ab Antragstellung.
Ablauf der Wohnungsvergabe
Freie Wohnungen werden jeden Freitag um 12:00 Uhr unter diesem Link veröffentlicht.
Ab Montag können sich Interessenten mit aufliegendem Wohnungsansuchen melden:
Persönlich im Wohnungsamt
Telefonisch unter 04352/537248
Per E-Mail an claudia.ragger@wolfsberg.at
Anschließend erhalten Interessenten ein Informationsschreiben mit Details zur Wohnung (Adresse, Mietpreis, Kaution etc.).
Besichtigung & Vergabe
Die Wohnung sollte möglichst in derselben Woche besichtigt werden.
Bei mehreren Bewerbern findet ein Sprechtag mit Wohnungsreferent STR Mag. Jürgen Jöbstl (persönlich oder telefonisch) statt.
Die endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat ca. 14 Tage nach Beratung im Wohnungsausschuss.
Benachrichtigung & Abschluss
Nach der Stadtratssitzung können Bewerber das Ergebnis telefonisch im Wohnungsamt erfragen.
Die Genossenschaften und der/die ausgewählte Nachmieter*in werden schriftlich informiert.
Wohnungen der Stadtgemeinde Wolfsberg werden direkt über das Wohnungsamt vergeben.