Mit Beschluss des Gemeinderates vom 24.4.2025 wurde eine Richtline für die Zuweisung von Wohnungen beschlossen. Diese Richtline bildet die Grundlage für die Vergabe von Wohnungen.
Die Stadtgemeinde Wolfsberg und die Immobilienverwaltung Stadtgemeinde Wolfsberg KG verwalten rund 400 Wohnungen. Zusätzlich hat die Stadtgemeinde das Einweisungsrecht für ca. 1.800 Genossenschaftswohnungen. Wird eine solche Wohnung frei, informiert der jeweilige Wohnbauträger die Stadtgemeinde und stellt Kontaktdaten für eine Besichtigung bereit.
Voraussetzungen für geförderte Wohnungen
Für Wohnungen, die dem Kärntner Wohnbauförderungsgesetz (K-WBFG 2017 idgF) unterliegen, gelten gesetzliche Vorgaben für die Anmietung oder den Erwerb.
Wohnungssuche
Wohnungsansuchen inkl. Beilagen stellen – Persönlich im Wohnungsamt oder online unter diesem Link.
Gültigkeit des Wohnungsansuchens – 1 Jahr ab Antragstellung.
Ablauf der Wohnungsvergabe
Freie Wohnungen werden jeden Freitag um 12:00 Uhr unter diesem Link veröffentlicht.
Ab Montag können sich Interessenten mit aufliegendem Wohnungsansuchen melden:
Persönlich im Wohnungsamt
Telefonisch unter 04352/537248
Per E-Mail an wohnungsamt@wolfsberg.at
Anschließend erhalten Interessenten ein Informationsschreiben mit Details zur Wohnung (Adresse, Mietpreis, Kaution etc.).
Besichtigung & Vergabe
Die Wohnung sollte möglichst in derselben Woche besichtigt werden.
Alle Wohnungsansuchen werden gemäß der Richtline geprüft.
Bei mehreren Bewerber*innen besteht die Möglichkeit, beim Sprechtag persönlich oder telefonisch mit dem Wohnungsreferenten, STR Mag. Jürgen Jöbstl, über das Anliegen zu sprechen. Die endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat ca. 14 Tage nach Beratung im Wohnungsausschuss.
Benachrichtigung & Abschluss
Nach der Stadtratssitzung können Bewerber das Ergebnis telefonisch im Wohnungsamt erfragen.
Die Wohnbauträger und der/die ausgewählte Nachmieter*in werden schriftlich informiert.