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Mietwohnungen in Wolfsberg

Die Stadtgemeinde Wolfsberg und Immobilienverwaltung Stadtgemeinde Wolfsberg KG verwaltet rund 400 Wohnungen, die hier zu finden sind.

Weiters hat die Stadtgemeinde Wolfsberg das Einweisungsrecht für rund 1.800 Genossenschaftswohnungen. Bei Freiwerden einer Wohnung erhält die Stadtgemeinde Wolfsberg die Mitteilung der jeweiligen Genossenschaft, mit den Kontaktdaten für eine Wohnungsbesichtigung.

 

Für Wohnungen, welche dem Kärntner Wohnbauförderungsgesetz (K-WBFG 2017 idgF) unterliegen, gelten die allgemeinen Voraussetzungen für die Anmietung/für den Erwerb einer geförderten Wohnung.


 

Erforderliche Unterlagen:

Wohnungsansuchen bei der Stadtgemeinde Wolfsberg stellen; entweder persönlich oder online unter www.wolfsberg.at.

Gültigkeit des Wohnungsansuchens: 1 Jahr ab Antragstellung

 

Ablauf Vergabe einer Wohnung:

  1. Alle freien Wohnungen werden jeden Freitag, um 12.00 Uhr, auf der Homepage der Stadt Wolfsberg www.wolfsberg.at veröffentlicht.

 

  1. Ab darauffolgenden Montag können sich Interessenten (Wohnungsansuchen muss aufliegen) für eine ausgeschriebene Wohnung beim Wohnungsamt der Stadtgemeinde Wolfsberg persönlich, telefonisch unter +43 4352537248 oder per Mail unter claudia.ragger@wolfsberg.at melden.

 

  1. Den Interessenten wird ein Wohnungsinformationsschreiben mit der genauen Adresse, Mietpreis, Kaution, Finanzierungsbeitrag etc. sowie der Ansprechpartner übermittelt.

 

  1. Bei Möglichkeit soll die Wohnung in der gleichen Woche besichtigt werden. Gibt es Zusagen, wird die Wohnung am darauffolgenden Freitag von der Homepage genommen. Sollte kein Interesse an der Wohnung bestehen, soll auch dies im Wohnungsamt mitgeteilt werden.

 

  1. Sollten mehrere Bewerber auf einer Wohnung sein, kommt es zum Sprechtag beim Wohnungsreferenten STR Mag. Jürgen Jöbstl (persönlich oder telefonisch).

 

  1. Die Wohnungen werden im Ausschuss für Wohnungen behandelt und ist das vorberatende Organ.

 

  1. Nach der Sitzung des Ausschusses erfolgt ca. 14-tägig eine Stadtratssitzung, in der die endgültige Entscheidung für die Wohnung fällt.

 

  1. Nach Beschluss des Stadtrates können am darauffolgenden Tag die Personen, welche sich für eine Wohnung beworben haben, im Wohnungsamt der Stadtgemeinde Wolfsberg anrufen, um das Ergebnis zu erfahren. Am selben Tag werden auch die Genossenschaften über den/die vorgeschlagene/n Nachmieter*in informiert und es ergeht ein Schreiben aufgrund des Stadtratsbeschlusses an den/die vorgeschlagene/n Nachmieter*in.

 

  1. Bei Wohnungen der Stadtgemeinde Wolfsberg und Immobilienverwaltung Stadtgemeinde Wolfsberg KG wird die weitere Vergabe über das Wohnungsamt der Stadtgemeinde Wolfsberg abgewickelt.