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Elektronisches Amtsblatt

Gemäß §§ 15, 80 und 80a Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung (K-AGO) wird ab 1.1.2017 die Amtstafel betreffend die Kundmachung von Verordnungen der Stadtgemeinde Wolfsberg durch das elektronisch geführte Amtsblatt ersetzt.

Die Führung des elektronischen Amtsblattes erfolgt durch das Land Kärnten.

Grundsätzlich dürfen alle Verordnungen, die die Stadtgemeinde Wolfsberg durch den Gemeinderat oder den Bürgermeister ab dem 1.1.2017 erlässt, nur mehr im elektronischen Amtsblatt kundgemacht werden. Ausgenommen davon sind Verordnungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO), da hier Sonderbestimmungen vorliegen. Als Serviceleistung wird die Stadtgemeinde Wolfsberg örtlich und/oder zeitlich weiträumige Verordnungen nach der StVO zusätzlich im elektronischen Amtsblatt veröffentlichen.

Ist die Verordnung für eine Kundmachung im elektronischen Amtsblatt auf Grund ihrer Art (z.B. große Planbeilagen) oder ihres Umfanges (zu großes Datenvolumen) nicht geeignet, ist sie im Amt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Dies ist im elektronisch geführten Amtsblatt kundzumachen. Die Einsichtnahme erfolgt in der Kanzleistelle.

Es ist aus technischen Gründen nicht möglich, Anlagen bzw. Beilagen zu einer Verordnung dieser unmittelbar anzuschließen. Die Verordnungsbezeichnung (Verordnung_Datum_Uhrzeit) wird vom System erstellt.

 

Als zusätzliche Serviceleistung wird die Stadtgemeinde Wolfsberg weiterhin Verordnungen auf der Amtstafel bekannt machen.

Die konsolidierte Fassung wichtiger Verordnungen (Einarbeitung sämtlicher Änderungen) finden Sie hier.